An alle ZOWA-Kunden mit dezentraler Schmutzwasserentsorgung
3. Änderung Schmutzwasserbeseitigungssatzung vom 23.05.2022
Das bedeutet für Sie, die Saugleitung mit Absaugstutzen an der Grundstücksgrenze wird auch für bestehende Sammelgruben obligatorisch [§18(4)Satz 2].
Nach einer Frist von 3 Monaten (ab 30.09.2022) wird die Entsorgung der Sammelgruben ohne Saugleitung nicht mehr ohne weiteres möglich sein.Die Sammelgruben für ein Wohngrundstück müssen mindestens 9 m³ Nutzvolumen haben.
Der Zweckverband kann die Anpassung einer bestehenden Anlage verlangen wenn sie die Mindestgröße von 6 m³ unterschreitet und die Grubengröße das Sammeln des anfallenden Abwassers von drei Wochen nicht ermöglicht.
Die Anpassung wird der Verband grundsätzlich bei einer Nutzungsänderung oder einem Eigentümerwechsel verlangen.
Entsorgung von Fäkalien und Klärschlämmen
Ob auf dem eigenen Grundstück, in Kleingärten und Parzellen, überall wo es abflusslose Sammelgruben ohne Anschluß an die Kanalisation gibt – Fäkalien und/oder Schlämme müssen regelmäßig entsorgt werden und dazu ist ein zuverlässiger und kompetenter Entsorgungsdienstleister unerlässlich.
Wir bieten unseren Kunden in der vertraglichen Entsorgung unseres örtlichen Zweckverbandes die Möglichkeit zur Abfuhr per Dauerauftrag an. Dies bietet für beide Seiten Vorteile:
- kein Vergessen zur Anmeldung des Abfuhrtermins und somit Entsorgungssicherheit insbesondere bei Stoßzeiten wie Weihnachten, Ostern oder anderen Feiertagen für Sie als Kunde!
- Planungssicherheit für uns als Entsorger! Auch uns sind Grenzen gesetzt, sei es die Mengenbegrenzung in den Klärwerken oder die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten bei unseren Mitarbeitern!
Ein Dauerauftrag kann jederzeit durch den Kunden einfach und unkompliziert festgelegt und jederzeit geändert werden! Wir bitten unsere Kunden, sich auch immer wieder über Änderungen in der ZOWA-Satzung zu informieren:
Die letzte wichtige Änderung betrifft die Abfuhrvoraussetzungen auf und an den Grundstücken, die spätestens Anfang 2023 umgesetzt sein muss! Auch dazu können Sie sich gern bei uns informieren!